Versicherung

Mit unserer leistungsstarken Hörgeräte-Verlustversicherung sind Sie auf der sicheren Seite!

Wir lassen Sie nicht im Stich

Es ist kaum zu glauben, aber jedes 9. Hörsystem geht jährlich verloren. Doch Sie können sich gegen dieses Risiko frühzeitig absichern. Für unsere leistungsstarke KOJ-Hörgeräte-Versicherung begleichen Sie einen Aufschlag auf Ihre Hörsysteme und akustischen Ankopplungen von einmalig 10%.

Und so funktioniert es im Detail:

  • WAS IST VERSICHERT? Versichert wird die Hörgeräteversorgung einer erwachsenen Person (18. Lebensjahr). Dies beinhaltet 1 bzw. 2 Hörgeräte und 1 bzw. 2 akustische Ankopplungen (z.B. Ex-Hörer) und 1 bzw. 2 Otoplastiken – kein Zubehör / Nachlass / Dienstleistung. Die versicherte Leistung ist auf der ausgestellten Rechnung der Hörgeräteversorgung angegeben.
  • WELCHE GEFAHREN SIND VERSICHERT? Versichert sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Verluste sowie Verlust durch Diebstahl, Verlieren, Verlegen und anderweitiges Abhandenkommen.
  • NICHT VERSICHERT IST: Schäden oder Verluste infolge Feuer- und Elementarereignissen, Abnützung, Alterung, Verschleiss, technische Störungen, Reparaturarbeiten sowie Rabatte.
  • PRÄMIE: Die Prämie ist einmalig für fünf Jahre im Voraus zu begleichen und beinhaltet MWST. Die Prämie kann nicht rückerstattet, ausgezahlt oder angerechnet werden. Der Versicherungsschutz gilt erst ab dem Zeitpunkt der Prämienzahlung.
  • VERSICHERUNGSDAUER: Die Versicherung beginnt mit Eingang der Prämienzahlung und bezieht sich bei der Schadensregulierung auf das Rechnungsdatum der Hörgeräte-Versorgung. Die Versicherung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum der Hörgeräteversorgung abzuschliessen. Die Versicherungsdauer beträgt fünf Jahre ab Rechnungs-Datum der Hörgeräte (s. Seite 1). Bei Inanspruchnahme dieser Versicherung erlischt der Versicherungsschutz der jeweiligen Seite (bei einem beids. Verlust beids.), bei Anschaffung eines neuen Hörgerätes ist dieses wieder neu durch uns zu versichern, entsprechend der dann aktuellen Konditionen.
  • WAS WIRD ENTSCHÄDIGT? Im Schadensfall wird der Zeitwert des Hörgerätes, d.h. die Deckungssumme (*) abzüglich einer prozentualen Amortisation (**) pro angefangenem Betriebsjahr bei der Ersatzbeschaffung (Positionen analog der versicherten Hörgeräte-Versorgung) durch uns erstattet. Je reguliertem Schadensfall hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10% der Deckungssumme zu tragen. Die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Hörsystem gelten in jedem Fall als Grenze der Entschädigung. Im Schadensfall muss vom Versicherten eine eidesstattliche Bestätigung und ein Nachweis des regionalen Fundbüros vorliegen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  • WICHTIG: Im Schadensfall kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich: 0840 565 565 oder hilfe@koj.training

 

 

 


(*) Die Deckungssumme errechnet sich aus der Summe der Hörgeräte (Hörgerät + Ex-Hörer + Otoplastik) abzüglich von Dienstleistung (Betreuung, Service-Erweiterung, Stundensätzen, Trainings, etc.) abzüglich von Zubehör (Fernbedienung, Streaming-Geräten, Apps, Kopfhörern etc.) abzüglich von Rabatten (Abzüge, Gutscheine, Vergünstigungen, Nachlässe, Skonto, etc.). (**) Die Amortisation in Prozent beträgt: Jahr 0-1: 0%; Jahr 1-2: 15%; Jahr 2-3: 30%; Jahr 3-4 45%; Jahr 4-5: 80%;