Lange mussten Betroffene auf eine Erhöhung der Beiträge für Hörgeräte warten. Mit Beginn diesen Monats gelten nun die neuen Regelungen der Sozialversicherungen. Wir begrüssen diese Entschlüsse und möchten Sie über die Neuerungen informieren. Möchten Sie Ihren Fall auf die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die AHV/IV prüfen lassen? Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.
Auch für alle weiteren Fragen oder Hilfe bei einer Hörgeräte-Erneuerung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Die zwei guten Neuigkeiten: Mehr Leistung und weniger Aufwand für die Versicherten
Erhöhung der AHV-Zuschüsse
Sind Sie pensioniert, muss ein beidseitiger Gesamthörverlust von mindestens 35 Prozent vorliegen, damit sich die AHV an den Kosten der Hörgeräteversorgung beteiligt:
Beträgt Ihr Hörverlust im erwerbsfähigen Alter mindestens 15 bis 20 Prozent (Härtefall-Regelung), haben Sie Anspruch auf eine Kostenbeteiligung durch die Invalidenversicherung:
Vereinfachung der Expertisen im Kanton Zürich
Die SVA hat sich dazu entschlossen, dass die Leistungsprüfung ab Juli 2018 vereinfacht wird. Ab sofort müssen Betroffene nur noch bei der ersten Kostenzusprache zu einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt zur Expertise. Dadurch vereinfacht sich der Ablauf und insgesamt werden Kosten eingespart – das kommt wieder den Versicherten zu Gute. Gleichzeitig wertet dieser Entschluss die Wichtigkeit der ersten Expterise auf. Experten raten seit Jahren dazu an, frühestmöflich die Ohren untersuchen zu lassen, damit alle Optionen offen bleiben und Chancen zur Besserung nicht verloren gehen.
(KOJ hearing research center)